Häufige Fragen

Anerkennung als Ausbildungsbetrieb

Wann und wie kann ich Ausbildungsbetrieb werden?

Der Betrieb muss eine/n fachlich qualifizierten Mitarbeiter*in haben. Die fachliche Eignung zur Ausbildung wird durch die Abschlüsse Meister, Techniker oder Dipl.-Ing./Bachelor/Master Landespflege/ Landschaftsarchitektur nachgewiesen. Techniker und Ingenieure/Bachelor/Master müssen zusätzlich eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben. Der Betrieb selbst hat Anforderungen zu erfüllen, die in den Informationen zur Eignung von Ausbildungsstätten geregelt sind. Die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ist bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen. Die Ansprechpartner und Adressen finden Sie hier. Nach Antragstellung prüft eine Anerkennungskommission, ob die notwendigen Voraussetzungen in Ihrem Betrieb vorliegen.

Wie viele Auszubildende kann ich ausbilden?

Die Anzahl der Auszubildenden, die Sie ausbilden dürfen, wird Ihnen nach der Prüfung von Ihrem zuständigen Regierungspräsidium mitgeteilt.


Berichtsheft

Was muss beim Führen des Berichtsheftes beachtet werden?

Das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes ist unbedingt notwendig, da dieser Ausbildungsnachweis Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist. Es gehört zu den Hauptpflichten der Auszubildenden. Es gibt Auskunft darüber, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung vermittelt wurden. Es ist unerlässlich, dass der Ausbilder das Berichtsheft regelmäßig prüft und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit bescheinigt. Für die Prüfungszulassung ist die Führung der Teile 1.1, 1.4, 1.5 und 2.1 obligatorisch.

Darüber hinaus wird empfohlen, das Berichtsheft in allen Teilen, z. B. Teile 3 (Pflanze der Woche) und 4 (Sachberichte) zu führen. Je mehr ausgefüllt wird, umso größer ist der Lerneffekt. Daher empfiehlt es sich, die Zusatzvereinbarungen im Teil 1.2 mit Ihrem Auszubildenden durchzugehen, ggfs. zu individualisieren und zu unterschreiben.

https://www.berichtsheft-galabau.de/weitere-vertragliche-regelungen.pdfx

Sofern weitere Vereinbarungen vertraglich festgehalten wurden, welche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen gelten diese.

Wo und wie bekomme ich das Berichtsheft?

Für Augala-umlagepflichtige Betriebe ist das Berichtsheft kostenlos. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Auszubildenden beim AuGaLa registrieren. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:

Sie senden direkt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages eine Kopie per Post oder per Fax an:

AuGaLa
53602 Bad Honnef

E-Mail: b.piroth@galabau.de
Fax: 02224 7707-938.

Den Berichtsheftordner samt Zugangscode für das Online-Berichtsheft + „AuGaLa Pflanzenbuch“-App und Web-Anwendung, die AuGaLa-Pflanzenliste für Auszubildende und die Broschüre „Naturnahe Gärten" bekommen Sie dann am Anfang der Ausbildung zugesendet. Die Pflanzenbücher und weitere Broschüren für Ihre Azubis erhalten Sie nach der Probezeit.

Ergänzungsseiten für das Berichtsheft können Sie hier herunterladen:

https://www.augala.de/berichtsheft-ergaenzungsseiten.aspx

 

Für Nicht AuGala-Umlagepflichtige Betriebe gilt: Sie können die weiteren Ausbildungsmedien und das Berichtsheft als Gesamtpaket, Ordner-Berichtsheft + Online-Berichtsheft oder einzeln käuflich erwerben: https://www.augala.de/lernmittel.aspx

 

Wie funktioniert das Online-Berichtsheft?

Mit Erhalt des Berichtshefts in Ordner-Form bekommt Ihr(e) Auszubildende(r) auch Registrierungsdaten für das Online-Portal https://www.berichtsheft-galabau.de und kann das Berichtsheft online führen. Damit kann der Auszubildende das Berichtsheft überall – im Betrieb, auf dem Weg von der Baustelle, in der Berufsschule oder zu Hause führen und mit dem Smartphone unterwegs Eintragungen vornehmen. Der Auszubildende lädt seinen Ausbilder mit der Funktion „Ausbilder einladen“ per Knopfdruck ein und gestattet ihm damit Lese- und Kommentarrechte für sein Berichtsheft.

Zu den Prüfungen muss das Berichtsheft weiterhin in ausgedruckter Form dem Regierungspräsidium - vom Ausbilder unterschrieben - vorgelegt werden.

Sie können sich den Einstieg in die Führung des Berichtsheftes erleichtern:

- mit Erklärfilmen: https://www.berichtsheft-galabau.de/hilfe.aspx

- durch Beantwortung häufiger Fragen: https://www.berichtsheft-galabau.de/faq.aspx


Berufsausbildungsvertrag

Wo finde ich eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag?

Eine Übersicht mit Links zu den wichtigen Unterlagen und Informationen finden Sie hier
Beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag!

Den Ausbildungsvertrag für den Garten- und Landschaftsbau finden Sie direkt auf der folgenden Seite:
https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LW,Lfr/Startseite/Betrieb+und+Umwelt/Berufsausbildungsvertrag

Zudem finden Sie dort Vorlagen zur Wahl der der Überbetrieblichen Ausbildungskurse und zum individuellen Ausbildungsplan.

Betriebe im Bereich des RP Karlsruhe finden zudem weitere Informationen hier.

Wann kann die Ausbildungszeit verkürzt werden?

Wurde eine 3-jährige Ausbildungszeit vereinbart, kann die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn der Auszubildende sehr gute oder gute Ergebnisse in der Zwischenprüfung erhält.

Die Berufsausbildung kann bereits bei Vertragsabschluss unter folgenden Voraussetzungen des/der Auszubildenden von drei auf zwei Jahre gekürzt werden (§ 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz: Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf)

Wem muss ich den Ausbildungsvertrag vorlegen?

Den ausgefüllten und unterschriebenen Ausbildungsvertrag müssen Sie an drei Stellen senden:

  1. Ihrem zuständigen Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien, siehe hier https://bw.azubi.help/deine-ansprechpartner.html?institution=rp
  2. Der zuständigen Berufsschule, die Liste der Berufsschulen finden Sie hier
  3. Für AuGala-Umlagepflichtige Betriebe gilt:
    Sie müssen den unterschriebenen und von der zuständigen Stelle registrierten Ausbildungsvertrag dem AuGaLa zukommen lassen.
    Nutzen Sie am besten die schnelle Online-Erfassung von Auszubildenden des AuGaLa
    Alternativ  können Sie eine Kopie Ausbildungsvertrages per Post oder Mail schicken:
    AuGaLa
    53602 Bad Honnef
    E-Mail: m.heckner@augala.de
    Dann erhalten Sie automatisch das Berichtsheft für Ihren Auszubildenden. Nach der Probezeit folgen dann die Pflanzenbücher, der Code für die Pflanzen-App, Hefte zur Ausbildung und die Pflanzenliste.
    Für Nicht AuGala-Umlagepflichtige Betriebe gilt:
    Sie können das Berichtsheft sowie die weiteren Ausbildungsmedien bestellen unter https://www.augala.de/lernmittel.aspx
Wie sieht es mit den Datenschutzrichtlinien aus?

Jeder Auszubildende bekommt zu Beginn seiner Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb eine Information zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Berufsausbildungsverhältnisses notwendig ist.

Wollen Auszubildende Fotos von Baustellen posten oder anderweitige Infos zur Ausbildung, von Kolleginnen und Kollegen oder dem Ausbildungsbetrieb veröffentlichen, muss hierzu unbedingt Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb genommen werden.

Wie entscheide ich, wie lange die Probezeit dauern soll?

Die Probezeit zu Beginn der Ausbildung dient dazu, dass sich der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende kennen lernen und um herausfinden, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, dass sie zwischen einem und vier Monaten dauern muss. Hat Ihr zukünftiger Auszubildender bei Ihnen bereits erfolgreich ein längeres Praktikum absolviert, könnten Sie eine eher kürzere Probezeit wählen. Kennen Sie ihn/sie kaum oder sind sich über seine Eignung unsicher, sollten Sie die Höchstdauer von 4 Monaten wählen, da Ihr Auszubildender in aller Regel nicht die ganze Zeit im Betrieb ist (Berufsschule; evtl. Fehlzeiten u. a. m.) und Sie so mehr Zeit haben, um sich ein Urteil über die Zusammenarbeit machen zu können.

Wie sieht die aktuelle Ausbildungsvergütung aus und muss ich diese regelmäßig während der Ausbildung anpassen?

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres und bei Tariferhöhungen muss die Ausbildungsvergütung angepasst werden. Sie weicht während der Ausbildungszeit in der Regel von den Vergütungen ab, die am Beginn im Ausbildungsvertrag vermerkt wurden.

 

Ausbildungsvergütungen ab 01. Juli 2023

bei dreijährigem Ausbildungsvertrag

im 1. Ausbildungsjahr                   1.020,00 €

im 2. Ausbildungsjahr                   1.130,00 €

im 3. Ausbildungsjahr                   1.240,00 €

bei zweijährigem Ausbildungsvertrag

im 1. Ausbildungsjahr                   1.020,00 €

im 2. Ausbildungsjahr                   1.240,00 €

Wie lange darf ich meinen Auszubildenden nach Bestehen der Prüfung weiterbeschäftigen?|

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. Ab dem Folgetag der bestandenen Abschlussprüfung ist der Prüfling kein Auszubildender mehr. Der Ausbildungsvertrag ist also nicht mehr gültig. Sie können ihn natürlich weiter beschäftigen. Dazu ist ein neuer Vertrag abzuschließen.

Achtung! Wenn Sie Auszubildende nicht übernehmen möchten: Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Am Tag nach der Prüfung dürfen sie demnach keinesfalls mehr im Betrieb arbeiten.


Berufsschule

Welche Berufsschule kommt für meine Auszubildenden in Frage?

Eine Liste der Berufsschulen in BW finden Sie hier. Falls Sie im Zweifel sind, welche Berufsschule für Sie zuständig ist, sprechen Sie am besten die in Frage kommenden Berufsschulen direkt an. Bitte melden Sie Ihren Auszubildenden frühzeitig an. Anmeldeformulare finden Sie entweder auf der Homepage der Berufsschule oder fragen Sie dort direkt nach.

 


Prüfungen

Wie gestaltet sich die Zwischenprüfung?

Die Zwischenprüfung findet bei dreijähriger Ausbildungsdauer nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt; bei zweijähriger Ausbildung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres.

Die Aufgaben setzen sich aus den folgenden Teilen zusammen:

Schriftlicher Teil in der Berufsschule

Allgemeiner und fachspezifischer Teil mit Inhalten des ersten ggf. zweiten schulischen und betrieblichen Ausbildungsjahres.

Praktischer Teil /Pflanzenbestimmung – in Prüfungsbetrieben/-stätten

Die praktischen Aufgaben werden in 3 Bereichen gestellt, die mit Unter-/Über-/ oder Durchschnitt bewertet werden. Zudem wird eine Pflanzenbestimmung durchgeführt.

Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktisch / mündlichen Teil.

Schriftliche Abschlussprüfung an den Berufsschulen:
Die schriftliche Abschlussprüfung findet in den Bereichen Pflanzenkenntnisse, Betriebliche Zusammenhänge und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Praktische/Mündliche Abschlussprüfung /Pflanzenkenntnisse in Prüfungsbetrieben/-stätten:
Fünf praktische Aufgaben werden zu einer Gesamtaufgabe (gärtnerisches Gesamtwerk/ Baustelle) zusammengefasst. Die mündliche Prüfung umfasst den Bereich Landschaftsgärtnerische Arbeiten. Dazu kommt die Pflanzenbestimmung von 20 Pflanzen.

Wie kann ich meinen Auszubildenden auf die Abschlussprüfung vorbereiten?

Checklisten mit vielen Tipps zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende finden Sie hier https://www.galabau-bw.de/abschlusspruefung_.aspx

Einen Musterprüfungsplan zum Üben finden Sie auf derselben Seite weiter unten.

  • Geben Sie Ihrem Azubi im Betrieb die Möglichkeit anhand eines Planes zu üben.
  • In einigen Regionen werden Vorbereitungstage auf die praktisch/mündliche Abschlussprüfung durchgeführt, an denen mehrere Azubis teilnehmen können. Die Regionen und Termine erfahren Sie bei unseren Referentinnen für Nachwuchswerbung Almut Meyer und Elke Güber.

 

Was passiert, wenn mein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht besteht?

Bei nicht bestandener Prüfung wird Ihrem Auszubildenden von der zuständigen Stelle mitgeteilt, welche Leistungen er in der Prüfung erbracht hat und welche Leistungen er in einer Wiederholungsprüfung erneut erbringen muss. Die Ausbildungszeit endet mit dem im Ausbildungsvertrag festgelegten Ausbildungsende – in BW ist dies i.d.R. der 31.08.. Die Prüfung kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Auf Verlangen des Auszubildenden besteht die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis bis zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung zu verlängern.


Überbetriebliche Ausbildung

Was ist bei der Kurswahl und der Teilnahme an den Überbetrieblichen Ausbildungskursen zu beachten?

In der Anlage zum Ausbildungsvertrag Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, die zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden muss, sind die 3 Pflichtkurse aufgeführt. Hinzu kommen 3 Wahlpflichtkurse – davon gibt es insgesamt 6 zur Auswahl. Die Auszubildenden absolvieren also insgesamt sechs Kurse. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig. Die Einladungen zu den einzelnen Kursen erhalten Sie vom Überbetrieblichen Ausbildungszentrum in Heidelberg (ÜAZ) und von der DEULA in Kirchheim/Teck.

Es ist wichtig, dass Ihre Auszubildenden verbindlich an den Kursen teilnehmen. Alle Änderungen bezüglich Ihres Azubis (Wechsel der Berufsschulklasse, Absagen, Abbruch der Ausbildung …) müssen umgehend der ÜA Heidelberg mitgeteilt werden. Ansprechpartnerin ist Andrea Kolb.

Besondere Anforderungen für den Motorsägenkurs an der DEULA Kirchheim/Teck:

Die gesundheitliche Eignungsuntersuchung muss vor Kursbeginn vorliegen.

Wenn Ihr Azubi zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre war und die Einstellungsuntersuchung nicht älter als 2 Jahre ist, reicht es diese Bescheinigung zum Lehrgang mitzubringen.

War Ihr Auszubildender zu Beginn der Ausbildung bereits 18, müssen die Bescheinigungen der Untersuchungen G 25 und G 41 - durchgeführt von einem Arbeitsmediziner – vorgelegt werden.

 

Wie kann ich meine Auszubildenden auf die ÜA-Kurse vorbereiten?

Damit Ihre Auszubildenden ihre Fertigkeiten und Kenntnisse im Kurs optimal vertiefen können, ist eine gute Vorbereitung und die Ausstattung der Azubis mit Arbeitskleidung und ggfs. Werkzeug notwendig. Um Sie dabei zu unterstützen wurde die folgende Broschüre und Pflanzenlisten für einige Kurse zusammengestellt.

In der Broschüre „Kurse der überbetrieblichen Ausbildung“ werden die einzelnen Kurse vorgestellt und die Anforderungen beschrieben. Sie können die Broschüre unter dem unten angegeben Link herunterladen oder in der Verbandgeschäftsstelle anfordern.

Zu fünf Kursen gibt es unter demselben Link Pflanzenlisten zum Download, damit sich Ihre Auszubildenden bereits im Vorfeld optimal auf den Kurs vorbereiten können.

Die Informationen und Möglichkeiten zum Download finden Sie hier:

https://www.galabau-bw.de/ueba-heidelberg_neu.aspx

 

Welche Kosten übernimmt das AuGaLa, welche nicht?

Das AuGaLa übernimmt für alle AuGaLa-umlagepflichtigen Betriebe die Kosten für die 3 Pflicht- und die 3 Wahlpflichtkurse (Lehrgangsgebühren, Übernachtung und Verpflegung, Materialien).

Wenn der Betrieb möchte, dass der Auszubildende darüber hinaus Wahlkurse besucht, sind die Kosten vom Betrieb zu zahlen. Dies gilt auch für AuGaLa-umlagepflichtige Betriebe. Auch für Auszubildende, die eine anderweitige Förderung erhalten, z. B. von der Arbeitsagentur geförderte Umschüler, trägt das AuGaLa keine Kosten. In diesem Fall sollten Sie abklären, inwieweit diese Kosten vom Träger übernommen werden.


Sonstiges

Welche besonderen Angebote gibt es für die Auszubildenden?

Allgemein

  • Ausbildungsbegleitende Hilfen: Für Auszubildende, die in verschiedenen Bereichen Schwächen aufweisen, finanzieren die Agenturen für Arbeit ausbildungsbegleitende Hilfen. Sprechen Sie Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter an, welche Bildungsträger solche Unterstützungen anbieten. Weitere Infos: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013175.pdf
  • Talentschmiede: Das Ziel der Workshops (vier Tage) ist die Förderung der besonders talentierten und engagierten Auszubildenden. Auszubildende mit besonders guten Zwischenprüfungsergebnisse können sich für ein Teilnahme an der „Landschaftsgärtner Talentschmiede“ bewerben: Themen sind Softskills, Baumklettern, Holzterrassen …
  • Teilnahme am Landschaftsgärtner-Cup: Die besten Auszubildenden Baden-Württembergs können sich in Zweierteams für eine Teilnahme am Landschaftsgärtner-Cup Baden-Württemberg bewerben.
  • Freisprechungsfeiern: Die Auszubildenden in BW werden an 7 Freisprechungsfeiern feierlich in ihren Berufsstand aufgenommen und erhalten ihre Urkunden.

In den Regionen des Verbandes

  • Viele Regionen bieten spezielle Infotage/Kurse für Auszubildende an. Themen sind Obstbaumschnitt, Pflanzentage, Vorbereitung auf die Abschlussprüfung etc..
  • Zudem finden Azubiprojekte auf Messen, regionale Azubicups und weitere wechselnde Projekte mit Beteiligung von Auszubildenden statt.

 

Einladungen und weitere Informationen erhalten Sie von den Referentinnen für Nachwuchswerbung des Verbandes Almut Meyer und Elke Güber.

 

 

 

 

 

Welche zusätzlichen Angebote des Verbandes gibt es für Ausbilder*innen?

WdA-Seminare: Durch die Teilnahme an unseren Ausbilderseminaren bleiben Sie in der Ausbildung "on the top"! Sie gewinnen neue Blickwinkel und holen sich praxisnahe Lösungsvorschläge, um Ihre Azubis kompetent auszubilden. Die Seminare richten sich an Unternehmer, Ausbilder und alle, die im Betrieb mit der Ausbildung betraut sind. Die Teilnahme für Mitarbeiter aus AuGaLa-umlagepflichtigen Betrieben ist kostenlos.

Themen und Termine finden Sie hier unter Seminarart WdA-Seminare https://www.galabau-bw.de/seminare.aspx

Ausbilder-Info: In der vierteljährlich erscheinenden Ausbilder-Info werden wichtige Themen der Ausbildung behandelt: Digitalisierung, neue Filme und Angebote für Ausbilder und Azubis, GaLaBau-Fachthemen, Berufsbildung, Veranstaltungen … Sie können sich die Ausbilder-Info direkt in den Betrieb oder nach Hause schicken lassen und finden Sie digital unter https://www.augala.de/ausbilder-info.aspx

Weitere Informationen erhalten Sie von den Referentinnen für Nachwuchswerbung des Verbandes Almut Meyer und Elke Güber

Wie sieht es mit Überstunden bei den Auszubildenden aus?

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten. Jugendliche Auszubildende (< 18 Jahre) dürfen pro Woche nicht mehr als 40 Stunden (8,0 Std./Tag) beschäftigt werden. Wird am Freitag kürzer gearbeitet, dürfen an den Tagen Montag bis Donnerstag die Auszubildenden auch 8,5 Stunden beschäftigt werden. Jugendliche Azubis dürfen nicht zur Samstagsarbeit herangezogen werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Mehrarbeitsstunden (diese fallen eher bei volljährigen Azubis an) in einem Arbeitszeitkonto zu führen, damit der Azubi daraus z. B. einen halben Urlaubstag entnehmen könnte oder in der Schlechtwetterzeit auch einmal - wie die Kollegen - nicht zur Beschäftigung erscheinen muss. Zuvorderst ist es aber Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, den Azubi theoretisch und praktisch auszubilden. Das heißt, dass der Ausbilder, wenn andere im Schlechtwetter sind, mit den Azubis z. B. Pflanzen bestimmt, Steinbearbeitung übt oder sonstige Ausbildungsinhalte vermittelt.

Wie sieht es mit dem Winterdienst bei Auszubildenden aus?

Winterdienst ist kein Ausbildungsinhalt. Auch eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag ist unwirksam. Dementsprechend kann auch keine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Auszubildende die Winterdiensttätigkeit verweigert. Der Auszubildende kann im Winterdienst beschäftigt werden, wenn er volljährig ist, wenn er es freiwillig macht, wenn die Arbeitszeit als Überstunden gerechnet werden und diese dann dementsprechend anders vergütet werden.

Wie gehe ich bei Problemen in der Ausbildung vor?

Ihre wichtigsten Ansprechpartner bei Problemen in der Ausbildung sind Ihre zuständigen Ansprechpartner*innen bei Ihrem Regierungspräsidium bzw. Ihre Ausbildungsberater*innen beim Landratsamt. Sie geben Auskünfte zu allen Fragen der Berufsausbildung - vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit den Berufsschulen. Sie handeln im Interesse der Ausbildenden als auch der Auszubildenden und vermitteln bei Konflikten unparteiisch.

Bei Problemen in der Berufsschule sollten Sie den Kontakt zu den Ansprechpartner*innen in den Berufsschulen suchen. Aber auch die Mitarbeiter*innen in der Verbandsgeschäftsstelle stehen bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

Die Kontaktdaten finden Sie hier

Ansprechpartner Zuständige Stellen

Ansprechpartner Berufsschulen

Ansprechpartner Verband

Ansprechpartner Überbetriebliche Ausbildung

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll sich z. B. in WdA-Seminaren (Weiterbildung der Ausbilder) auf den neusten Stand zu bringen. Hier haben Sie zudem im Erfahrungsaustausch mit anderen Ausbildern die Möglichkeit, Probleme anzusprechen.

Welche Tipps und Hilfen zur Ausbildung ausländischer Azubis / Geflüchteter gibt es?

Unser Willkommenslotse Andreas Haupert beantwortet Ihre Fragen zur Ausbildung ausländischer Auszubildender.

Galabau-Bilderwörterbuch:

Bilder können die Integration von ausländischen Auszubildenden wesentlich erleichtern. Hierzu hat der Ulmer-Verlag ein Bilderwörterbuch speziell für die Anforderungen des Garten- und Landschaftsbaus auf den Markt gebracht. Hier finden Sie erste Informationen zum „GaLaBau-Bilderwörterbuch“:

https://www.dega-galabau.de/Spielend-Deutsch-mit-Bildern-lernen,QUlEPTUwNTg4MjEmTUlEPTUwMjc4.html?UID=9DA76BD16A63447C7EB6B78A4E803887910D5BB204D0F6

Sollten Sie Interesse an der gebundenen Fassung haben, sprechen Sie Andreas Haupert an.

Weitere Tipps wie z.B.:

- Empfehlungen zur Einstellung von ausländischen Auszubildenden

-  Grundlagentest für die Ausbildung zum Landschaftsgärtner + Lösungen

- Broschüren des Netztwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge:  „Förderangebote richtig nutzen“ und „Workbook Prüfungsvorbereitung“

stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

Nützliche Links